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Kinderwunscherfüllung

 

Viele Lesben wünschen sich ein Kind, um es allein, gemeinsam mit ihrer Liebsten oder in einer sogenannten Patchwork Family großzuziehen, wozu auch der – meist schwule – Vater gehört. Die einen versuchen dann auf den natürlichen Weg schwanger zu werden, die anderen durch Selbstsemination (Einführen von Sperma).

 
Samenspende / “Bechermethode”
 
Entscheiden sich lesbische Frauen, ein Kind mit Hilfe einer Samenspende von einer Samenbank zu bekommen, so wird diese Form der künstlichen Befruchtung mit ärztlicher Hilfe donogene bzw. heterologe Insemination genannt.
Der Spielraum, Lesben bei ihrem Kinderwunsch dahingehend zu unterstützen, ist derzeit sehr begrenzt.
Grund dafür ist die Haltung der Bundesärztekammer, die in ihren Richtlinien festlegt, dass diese Form der Insemination bei lesbischen Frauen nicht durchgeführt werden, sondern verheirateten heterosexuellen Paaren oder Frauen, die eine feste Partnerschaft mit einem Mann vorweisen können, vorbehalten bleiben soll.
 

Die „Bechermethode“ ist eine weitere Methode der künstlichen Befruchtung, die häufig zur Kindszeugung unter Lesben und Schwulen genutzt wird, da so in häuslicher Atmosphäre ohne Geschlechtsverkehr und ohne Hilfe von medizinischen Fachkräften eine Befruchtung stattfinden kann.
In der Regel wird das vom Spender durch Masturbation gewonnene Ejakulat in einem Becher der Frau übergeben, die zum Beispiel mit Hilfe einer Einwegspritze ohne Kanüle das Sperma zeitnah in die Scheide einführt.

 
Pflegeeltern
 
Nicht wenige Lesben und Schwule in Berlin entscheiden sich im Zuge ihrer Familienplanung, Pflegekinder bei sich aufzunehmen.
Kinder, die in ihren Herkunftsfamilien in Notsituationen geraten sind und ein sicheres, geborgenes Zuhause brauchen, sind auf Erwachsene angewiesen, die ihnen ein neues, liebevolles, familiäres Umfeld bieten können.
Längst hat die Berliner Verwaltung festgestellt, dass auch Lesben und Schwule dieses Zuhause bieten und den Kindern sehr gute Pflegeeltern sein können.
 

Für die Aufnahme eines Kindes beispielsweise in Vollzeitpflege müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Im Vorfeld werden unter anderem die erzieherische Kompetenz, die Beziehungs- und Bindungsfähigkeit sowie die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse der künftigen Pflegeeltern von Jugendämtern bzw. von diesen beauftragten freien Trägern überprüft.
Zu diesen freien Trägern zählen unter anderem kirchlich gebundene Institutionen. 
Da sich repräsentative Vertreter der katholischen Kirche immer wieder negativ zu lesbischen und schwulen Lebensentwürfen äußern, sind Ängste und Hemmungen auf Seiten homosexueller Pflegeeltern bei einer möglichen Zusammenarbeit in der Pflegschaftsbetreuung nicht selten.
Jedoch berichten Pflegeeltern von einer insgesamt positiven Entwicklung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit freien Trägern und Jugendämtern im Pflegekinderdienst.

 
 
Adoption
 
Derzeit ist es in Deutschland nur heterosexuellen Ehepaaren sowie Einzelpersonen erlaubt, ein Kind durch Adoption anzunehmen.
Das bedeutet, lesbische und schwule Paare haben bislang keine Möglichkeit, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren.
Nur als Einzelpersonen ist Lesben und Schwulen die Adoption eines Kindes erlaubt, auch eine spätere so genannte „Kettenadoption“ des adoptierten Kindes durch den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin ist nicht möglich.
Ebenso wie heterosexuelle Bewerber werden auch homosexuelle Bewerber an ihrem Wohnort überprüft, ob sie den moralischen, sittlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Adoption entsprechen und alle notwendigen Erfordernisse erfüllen können. In der Regel haben lesbische und schwule Bewerber in Deutschland nur eine geringe Chance, ein Kind zu adoptieren, da auf ein zur Adoption freigegebenes Kind ca. zehn qualifizierte heterosexuelle Bewerber oder Ehepaare kommen.

 
Deshalb entscheiden sich einige Lesben und Schwule für eine Auslandsadoption. Allerdings sind Auslandsadoptionen mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden und häufig sehr teuer. Zudem gibt es immer weniger Länder, die Kinder an Einzelpersonen oder gleichgeschlechtliche Paare abgeben, da diese Partnerschaften von den meisten Staaten nicht anerkannt werden.
Für genauere Informationen sollte die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle gefragt  werden.

 
Die Stiefkindadoption hingegen unterscheidet sich grundsätzlich von den bisher genannten Adoptionsformen, weil sie auch schwulen und lesbischen Paaren offen steht. Es handelt sich um die Adoption des leiblichen Kindes der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners.